ÜBER MICH

DJ’TRADUCTION – ich bin deutsch-französische Übersetzerin, Dolmetscherin und Sprachassistentin mit muttersprachlicher Kompetenz in beiden Sprachen.

In Deutschland geboren und zur Schule gegangen, lebe ich seit vielen Jahren im Elsass. Ich begleite Privatpersonen und Unternehmen bei Übersetzungen, Behördengängen, medizinischen und beruflichen Terminen sowie in den Bereichen Automobil, Immobilien und Tourismus.

Einsätze im Elsass, im Grand Est und in Deutschland sowie telefonisch oder per Videokonferenz. Vertraulich, persönlich und zuverlässig.


Professionelle Übersetzungen

Deutsch ↔ Französisch: Behördenschreiben, Lebensläufe und Bewerbungsschreiben, Broschüren, Websites, Anzeigen, einfache Verträge, touristische Unterlagen sowie Dokumente aus den Bereichen Automobil und Immobilien.

Richtpreise: ab 0,20 € pro Wort oder 30 € pro A4-Seite. Der endgültige Preis wird nach Umfang und Schwierigkeitsgrad im Angebot bestätigt.

Professionelles Dolmetschen

Deutsch-französisches Dolmetschen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz: Behörden- und Arzttermine, geschäftliche Besprechungen, Immobilienbesichtigungen, Fahrzeugverhandlungen und sensible Gespräche.

Richtpreise: 60 € pro Stunde, 300 € pro Tag oder 50 € für ein Telefongespräch bis 45 Minuten. Fahrtkosten werden im Angebot ausgewiesen.

Warum DJ'TRADUCTION wählen?

Deutsch und Französisch auf muttersprachlichem Niveau sowie echte interkulturelle Erfahrung.

Persönliche, vertrauliche und individuelle Begleitung.

Leistungen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.

Erfahrung mit administrativen, beruflichen, medizinischen, automobilen, immobilienbezogenen und grenzüberschreitenden Anliegen.

Transparentes Angebot vor jeder Leistung.

Preise und Terminbestätigung

Übersetzung: ab 0,20 € pro Wort oder 30 € pro A4-Seite.

Sprachassistenz: 50 € pro Stunde.

Dolmetschen: 60 € pro Stunde.

Tagessatz: 300 €.

Telefongespräch bis 45 Minuten: 50 €.

Fahrtkosten: nach Angebot.

Vor jeder Leistung erhalten Sie ein Angebot. Der Termin wird nach Rücksendung der unterschriebenen Unterlagen und Eingang der Anzahlung von 50 % oder der vereinbarten Zahlung verbindlich bestätigt. Französische Mehrwertsteuer nicht anwendbar gemäß Art. 293 B CGI.


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